Bedenken
Zahlreiche Beeinträchtigungen seien für den Standort Schule zu befürchten.
Rein optisch geriete die Schule in die zweite Reihe.
Das ökologisch wertvolle Gelände würde abgewertet.
Eine Beeinträchtigung durch Lärm, Sicht, Parksituation etc. sei nicht auszuschließen.
Unser Kommentar: Urteilen Sie selbst!
Insbesondere durch die Nutzungsmöglichkeiten, die in unserem Konzept vorgesehen sind, wird der Standort der Martinschule erheblich aufgewertet.
Unser Konzept sieht vor, das Napoleum in das Schulgebäude zu integrieren. Besonders die Hanglage lässt es zu, nicht über die Höhe des ersten Stockwerkes hinaus zu kommen. Mit Sicherheit steht die Schule nicht in zweiter Reihe.
Ist Wiesengelände mit Baumbestand ökologisch wertvoll? Im Prinzip ja, aber eine Nutzung zum Allgemeinwohl der hier wohnenden Menschen und Schüler der Martinschule ist wohl bedeutender. Dagegen stehen drei Bäume und ein Wiesengelände.
Wann ist Lärm zu befürchten?, mit Sicherheit nicht in der Schulzeit. Ansonsten gibt es keine unmittelbare Nachbarschaft, die gestört werden kann, deshalb ist genau dieser Standort so interressant. Alternative Orte wurden diskutiert. Es gibt keinen idealeren Ort im Raum Sittard für ein solches Gebäude, als genau hier. Lärm kann aber auch nur dann entsehen, wenn viele Menschen feiern. Das wird nicht der Regelfall für das Napo sein (siehe Programm), erst recht nicht zur Schulzeit.
Ja, die freie Sicht im Lehrerzimmer könnte teilweise beeinträchtigt werden. Auch der Lichteinfall ins Lehrerzimmer könnte teilweise reduziert werden. Dem gegenüber steht jedoch die schulische Nutzung, die von uns ausdrücklich vorgesehen wurde.
An der Parksituation müsste gearbeitet werden, obwohl die Nutzung durch unseren Verein grundsätzlich nicht in die Schulzeit fallen wird. Ein Parken auf dem Schulhof war von uns nie in Erwägung gezogen worden. Solch eine Behauptung kann unserem Vorhaben nur schaden. Auf der Mosterzstraße wird eine einseitige Parkregelung erforderlich. Die vorhandenen Parkplätze sind zu Veranstaltungszeiten frei und können dann auch genutzt werden. Es ist zu prüfen, ob weiterer Parkraum auf der gegenüberliegenden Straßenseite geschaffen werden kann. Auf keinen Fall soll auf dem Schulhof geparkt werden. Das verbietet sich von selbst. Ebenso dürfen Bauarbeiten nicht den Schulbetrieb stören.